Am 02.05.2017 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Vorleistungsmarkt für Festnetzoriginierung beschlossen. Es wurde festgestellt, dass dieser Markt für eine sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist, weswegen die der A1 Telekom Austria AG mit Bescheid M 7/06 auferlegten Verpflichtungen mit Ende Mai 2017 aufgehoben werden.
Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße
F 3/24 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
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