Mit Bescheid vom 26.11.2018 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit von Zugangssperren zu bestimmten Websites aufgrund von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
F 16/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
M1.5/20 Berichtigungsbescheid
M 1.5/20 - Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität an festen Standorten
RDVF 22/25-10 − Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße