Mit Bescheid vom 18. September 2017 hat die Telekom-Control-Kommission Mass Response Service GmbH die Einhebung eines zusätzlichen Entgelts im Vergleich zum inländischen Endkundenentgelt – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung – für die Nutzung von Datenroamingdiensten bei ihren Wertkartentarifen untersagt.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
F 16/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
M1.5/20 Berichtigungsbescheid
M 1.5/20 - Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität an festen Standorten
RDVF 22/25-10 − Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße