Mit Bescheid vom 18. September 2017 hat die Telekom-Control-Kommission Mass Response Service GmbH die Einhebung eines zusätzlichen Entgelts im Vergleich zum inländischen Endkundenentgelt – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung – für die Nutzung von Datenroamingdiensten bei ihren Wertkartentarifen untersagt.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung sowie Zurückweisung eines Antrags auf Untersagung eines Mobilfunkstandortes
Einräumung eines Leitungsrechts für die Verlegung einer ca. 300 m langen Verrohrung
F 3/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße