Mit Bescheid vom 12.04.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit von Zugangssperren zu bestimmten Websites aufgrund von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
Leitungsrecht für einen Verteilerschrank, Abweisung eines Leitungsrechtsantrags (zwecks Aufstellung eines Licht- und Blitzschutzmasten) und Zurückweisung eines Standortrechtsantrags
F 7/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 5/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Zurückweisung eines Schadenersatzbegehrens