Mit Bescheid vom 19.08.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, dass die Ergreifung einer Verkehrsmanagementmaßnahme im Sinne der TSM-VO in Form einer DNS-Sperre durch die T-Mobile Austria GmbH zur Unterbindung der Zugangsvermittlung ihrer Endnutzer zur Website unter dem Domainnamen „www.drengel.at“ unzulässig ist.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße
F 3/24 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
2025-0.773.955 – 40 - Österreichische Post AG