Mit Bescheid vom 19.08.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, dass die Ergreifung von Verkehrsmanagementmaßnahmen im Sinne der TSM-VO durch die Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation zur Unterlassung der Zugangsvermittlung ihrer Endnutzer zur Website unter dem Domainnamen „www.drengel.at“ unzulässig ist.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
F 6/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Leitungsrecht für einen Verteilerschrank, Abweisung eines Leitungsrechtsantrags (zwecks Aufstellung eines Licht- und Blitzschutzmasten) und Zurückweisung eines Standortrechtsantrags
F 7/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 5/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)