Mit Bescheid vom 24.07.2017 hat die Telekom-Control-Kommission den Antrag der Vectone Mobile (Austria) Limited gemäß Art 6c Abs 2 Roaming-VO auf Erhebung eines Aufschlages zum inländischen Endkundenpreis, um die Tragfähigkeit des inländischen Endkundenmodelles sicherzustellen („Sustainability clause“), mangels Vorliegen einer mindestens 3 %-igen negativen Marge im Endkundenroaminggeschäft, abgewiesen.
Der Bescheid steht hier zum Download bereit.
F 3/24 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 4/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung sowie Zurückweisung eines Antrags auf Untersagung eines Mobilfunkstandortes
Einräumung eines Leitungsrechts für die Verlegung einer ca. 300 m langen Verrohrung