• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    17.06.2026

Dienstequalitätsverordnung der RTR schreibt mehr Barriere­freiheit und Inklusion bei Telekommunikations­diensten vor

RTR-Verordnung tritt am 17. Juni in Kraft

Mit der heute in Kraft getretenen Dienstequalitätsverordnung (DQV) schreibt die RTR Anbietern von bestimmten Kommunikationsdiensten vor, Informationen zur Qualität ihrer Dienste zu veröffentlichen und der Regulierungsbehörde anzuzeigen. "Das wesentliche Ziel dieser Verordnung ist die Transparenz und damit die Vergleichbarkeit von Telekommunikationsdiensten zu erhöhen. Das sollte sich auch auf den Wettbewerb, besonders im Hinblick auf Qualität, positiv auswirken", informiert Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Anbieter haben unter anderem künftig für jede Technologie bzw. jeden Tarif die vom Endnutzer bis zum Übergabepunkt gemessene Latenz, die Verzögerungsschwankung und den Paketverlust zu ermitteln und die Ausfallswahrscheinlichkeit — den Anteil der Zeit, in der ein Dienst für einen Endnutzer nicht betriebsbereit ist — je Technologie oder Tarif anzugeben. "Das ist sicherlich auch eine wirksame Möglichkeit für Konsument:innen, durch die von den Anbietern bereitgestellten Informationen eine wirklich bewusste freie Tarif- und Technologiewahl treffen zu können," ist Steinmaurer weiters überzeugt.

Inklusion von Personen mit Behinderungen durch mehr Barrierefreiheit 

Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Verordnung liegt auf der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Behinderungen. "Unsere Verordnung schreibt Maßnahmen vor, damit auch Nutzer:innen mit Behinderungen Telekommunikationsdienste in gleicher Weise wie Nutzer:innen ohne Behinderungen in Anspruch nehmen und ihre Entscheidungen unbeeinflusst und selbständig treffen können. Dazu gehören Informationspflichten über barrierefreie Zugangswege zu Vertragsinhalten und vorvertraglichen Informationen sowie konkrete Vorgaben für die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit von Diensten", erläutert Steinmaurer und ergänzt abschließend: "Für Menschen mit sprachlichen oder hörbezogenen Beeinträchtigungen wird es ab Juli 2027 auch möglich sein, Notrufe per Textnachricht in Echtzeit abzusetzen."

Die Dienstequalitätsverordnung (DQV) der RTR ist im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht.

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