Alles Wichtige zu Unterlagen und Neuerungen – kompakt für Sie zusammengefasst.
Damit Ihr Förderansuchen im Bereich des Privatrundfunkfonds und des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds rasch und ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt. Von aktuellen Nachweisen bis hin zu neuen Erklärungen erfahren Sie hier, worauf Sie bei der Einreichung achten sollten - kompakt, klar und praxisnah.
Neu seit 18.09.2025: Für den Förderzeitraum 2026-2028 gelten aktualisierte Richtlinien für den Privatrundfunkfonds und den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds. Bitte berücksichtigen Sie diese bei Ihrem Förderansuchen. Die vollständigen Richtlinien sowie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen finden Sie über die obigen Links.
Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein, ausgenommen hiervon sind der Jahresabschluss; das Redaktionsstatut; die KI-Leitlinie; die Bestätigung einer/eines unabhängigen Wirtschaftstreuhänder:in, dass es sich um kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Z 18 AGVO handelt und der Aktionsplan zur Förderung der Barrierefreiheit
Sämtliche Unterlagen sind in gut lesbarer Form zu übermitteln.
Aktuelles Redaktionsstatut gemäß § 5 MedienG oder je nach Unternehmensgröße vergleichbare Selbstbindungsmaßnahmen.
Das Redaktionsstatut muss jedenfalls die redaktionelle Unabhängigkeit und die journalistische Freiheit sowie die Zusammenarbeit in publizistischen Angelegenheiten regeln, also insbesondere Zuständigkeiten, Mitwirkungsrechte und Entscheidungsprozesse der Redaktion im redaktionellen Alltag.
Bestätigung, dass die Rundfunkveranstalter:innen mit einem von ihnen redaktionell verantworteten Inhalt in ihrem Medium in dem dem Ansuchen vorangegangenen Jahr weder:
Diese Nachweise (gerne auch in einem Dokument) können durch ein vertretungsbefugtes Organ oder durch einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person erfolgen.
Bestätigung, dass keine Rückforderungsanordnung aufgrund einer Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt besteht.
Dieser Nachweis kann durch ein vertretungsbefugtes Organ oder durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person erfolgen.
Bestätigung, dass im betreffenden Medium keine gerichtlich strafbare Handlung gemäß § 283 StGB oder nach dem Verbotsgesetz verwirklicht wurde und keine gerichtliche Verurteilung nach diesen Bestimmungen vorliegt.
Nachweis: Auskunft der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
„Beschreibung des Projekts in Kurzform zum Zweck der Veröffentlichung.“
Stellen Sie sicher, dass Ihre Projektbeschreibung keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen enthält.
Wir sind gerne für Sie da – kontaktieren Sie uns unterfoerderungen@rtr.at.