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Privatrundfunkfonds - Richtlinien 

Richtlinien für den Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks (PRRF)

Die Richtlinien

Nach Abstimmungen mit dem Markt und dem Fachbeirat, tritt mit 30.09.2026 eine neue Fassung der Richtlinien in Kraft. Erstmals Anwendung finden diese auf Förderansuchen zum 1. Einreichtermin 2027. Längstens in Geltung bleiben diese bis 31.12.2028.

Alle Richtlinien finden Sie auf dieser Seite.

Zur aktuellen Richtlinie



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