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Privatrundfunkfonds - Ausbildungen (gemäß geltender Richtlinie)

Förderbare Ausbildungen

Die Förderung der facheinschlägigen Ausbildungen soll dazu dienen, die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten des bei förderfähigen Rundfunkveranstalter:innen tätigen Personals zu verbessern. Dies soll auch zur Qualitätssteigerung im privaten Rundfunk beitragen und solcherart auch die persönliche Vermittelbarkeit des Personals erhöhen. 

Förderungen können nur gewährt werden für: 

  1. die Ausbildung des Personals von Rundfunkveranstalter:innen aus den Unternehmensbereichen Programm, Rundfunktechnik, Betriebswirtschaft, Recht, Sales, Marketing;
  2. solche Ausbildungen, die an einer Ausbildungseinrichtung oder durch Ausbildner:innen mit anerkannter Kompetenz im jeweiligen Ausbildungszweig erfolgen;
  3. Ausbildungsbereiche wie insbesondere Journalismus, Programmgestaltung, Rundfunktechnik, Rundfunk- und Medienrecht, digitale Prozessoptimierung und entsprechende Verkaufsschulungen. 

Ergänzend zu den allgemein beschriebenen Ausbildungsbereichen weisen wir besonders darauf hin, dass Fortbildungsangebote zur sensiblen Berichterstattung über geschlechtsspezifische Gewalt im Rahmen der Ausbildungsbereiche Programm und Journalismus förderfähig sind. 


Nicht förderbare Ausbildungen

  1. Ausbildungsmaßnahmen, die von angestelltem Personal oder freien Mitarbeiter:innen der/des Förderungswerber:in oder von für diese/n werkvertraglich im Bereich redaktioneller Leistungen tätigen Personen durchgeführt werden;
  2. Ausbildungsmaßnahmen für werkvertraglich tätige Personen;
  3. Ausbildungsmaßnahmen, welche von Organen der Rundfunkveranstalter:innen oder von vergleichbaren Personen verbundener Unternehmen durchgeführt werden;
  4. Unternehmensklausuren oder vergleichbare unternehmensinterne Veranstaltungen;
  5. Ausbildungsmaßnahmen, die ausschließlich im Bereich Web-Programmierung, Social Media, Podcasts oder Vergleichbares stattfinden, außer es handelt sich dabei um Ausbildungen in Zusammenhang mit programmbegleitenden Maßnahmen;
  6. Konferenzbesuche und vergleichbare Maßnahmen;
  7. Mehrjährige Uni- oder FH-Lehrgänge;
  8. Sonstige Ausbildungsmaßnahmen, die den Zielen dieser Richtlinien nicht entsprechen.

 

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Kontakt

Privatrundfunkfonds
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

rff@rtr.at

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