Die Förderentscheidungen werden nach Empfehlung des Fachbeirates durch die KommAustria getroffen und im Anschluss im Rahmen von Open Data veröffentlicht.
Weiters finden Sie bis einschließlich 2024 auf der Übersichtsseite der Entscheidungen der KommAustria und RTR-GmbH jeweils Kurzzusammenfassungen zu den Entscheidungen, welche auch Angaben zum Veröffentlichungsdatum sowie die Ablehnungsgründe enthalten. Ab dem Jahr 2025 werden sämtliche Entscheidungen ausschließlich im Open Data veröffentlicht.
Über den nachfolgenden Button finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderentscheidungen:
Fördermittel wurden demnach sowohl für den
vergeben.
Anmerkung: Da die Förderung der Auslandskorrespondet:innen gemäß PresseFG 2004 in § 6 QJF-G in die Journalismusförderung integriert wurde, wurde bei folgenden Fördernehmern die 2023 im Rahmen der Presseförderung ausbezahlte Auslandkorrespondent:innenförderung vor Auszahlung der Qualitäts-Journalismus-Förderung für den Beobachtungszeitraum 2022 in Abzug gebracht:
Kleine Zeitung, Kurier, „Die Presse“, Salzburger Nachrichten, DER STANDARD: jeweils 40.000,00 Euro.
Kronen Zeitung: 23 867,90 Euro.
RTR-GmbH / KommAustria
Qualitäts-Journalismus-Förderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Qualitaetsjournalismusfoerderung@rtr.at
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 495