Die Telekom-Control-Kommission hat aufgrund eines Antrags auf Erteilung einer Konzession für das Erbringen von öffentlichen Mobilfunkdiensten mittels TETRA gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Um die Vergabe der Mobilfunkkonzession nach den Grundsätzen eines offenen, fairen und nichtdiskriminierenden Verfahrens gemäß § 22 (2) TKG gestalten zu können, wurde eine Konsultation durchgeführt. Die Konsultation sollte der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, zu wesentlichen Punkten betreffend die Vergabe einer oder mehrerer Konzessionen für digitalen Bündelfunk, Stellung zu nehmen.
Es gingen neun Stellungnahmen von potentiellen Betreibern, Herstellern und anderen an diesem Thema Interessierten bei der Telekom-Control GmbH ein. In diesem Dokument sind die Stellungnahmen zusammengefasst.