• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    27.06.2007
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zur Novelle der KEM-V betreffend 116


Gemäß § 128 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr. 70/2003 idgF, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf dem betreffenden Markt haben werden. Mit Entscheidung der Europäischen Kommission vom 15.02.2007 (2007/116/EG, Abl. Nr. L 49 vom 17.02.2007, S 30) wurde auf europäischer Ebene der Rufnummernbereich beginnend mit 116 für "harmonisierte Dienste von sozialem Wert" reserviert. Ein harmonisierter Dienst von sozialem Wert ist gemäß Artikel 2 dieser Entscheidung "…ein Dienst, der einer gemeinsamen Beschreibung entspricht, der für Einzelpersonen unter einer gebührenfreien Rufnummer erreichbar ist, der potenziell Besuchern aus anderen Ländern nützt und für den ein konkreter sozialer Bedarf besteht, der also insbesondere zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Bürger oder bestimmter Bevölkerungsgruppen beiträgt oder Bürgern hilft, die sich in Schwierigkeiten befinden." Die Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 5 Z 1 der Entscheidung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit ab dem 31.08.2007 die im Anhang der Entscheidung aufgeführten Rufnummern zugeteilt werden können, wodurch diese Novelle der KEM-V notwendig wurde. Die Umsetzung der Vorgaben in der KEM-V erfolgt dermaßen, dass der Rufnummernbereich 116 zusammen mit den allgemeinen Rahmenbedingungen generell festgelegt wird. Zuteilungsvoraussetzung, Nummernzuteilung und Verhaltensvorschriften werden daran anschließend für jede Rufnummer einzeln festgelegt, um jeweils auf die speziellen Bedürfnisse des Dienstes eingehen zu können. Von der RTR-GmbH wurde der vorliegende Entwurf zur Novelle der KEM-V erstellt, der nun gemäß § 128 TKG 2003 konsultiert wird. Zur leichteren Lesbarkeit sind im Konsultationsdokument sowohl der Text der Novelle als auch die erläuternden Bemerkungen (grau hinterlegt) enthalten.

Stellungnahmen zum Entwurf der Novelle der KEM-V senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 27.07.2007 an

konsultationen@rtr.at oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

Link zu den Stellungnahmen zur Konsultation.

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