Newsletter RTR Medien

  • Newsletter
    05/2022
  • Datum
    15.12.2022

ERGA: Dr. Susanne Lackner wird Board-Mitglied 2023

Erstmals ist Österreich im Vorstand der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste vertreten

Das ERGA Board 2023, v.l.n.r.: Susanne Lackner (Österreich/KommAustria), Celene Craig (Irland/BAI), Giacomo Lasorella (Italien/AGCOM), Roch-Olivier Maistre (Frankreich), Carlos Aguilar Paredes (Spanien/CNMC) und Karim Ibourki (Belgien/CSA) © RTR

Anlässlich des zweiten jährlichen Treffens der Europäischen Gruppe der EU-Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), kurz das ERGA Plenary Meeting 02/2022am 1. Dezember bei der Europäischen Kommission in Brüssel, fand unter anderem die Wahl des Vorstands der ERGA, des Vice-Chair und des ERGA Board für das Jahr 2023 statt. In Würdigung langjähriger und engagierter Mitarbeit in den Gremien der ERGA, wurde dabei mit Dr.in Susanne Lackner, stellvertretende Vorsitzende der KommAustria, erstmals auch eine Vertreterin der österreichischen Regulierungsbehörde zum Mitglied des ERGA Board gewählt.

Bereits die Kandidatur von Dr. Susanne Lackner wurde von den Regulierungsbehörden aus fünf Ländern unterstützt und ihre Wahl schließlich einstimmig von allen ERGA-Mitgliedern ohne Gegenstimme angenommen. Dies ist für die Regulierung in Österreich insbesondere von Bedeutung, da somit ein Mitspracherecht der KommAustria zur Wahl künftiger Themenfelder der ERGA besteht und daher die Priorisierung der Themen, die für den österreichischen Markt von besonderer Bedeutung sind, mitgestaltet werden kann.

Das Ergebnis der Wahl (Zusammensetzung des ERGA Board 2023) insgesamt:

Das zweite Jahrestreffen gilt regelmäßig als das wichtigste Meeting der ERGA, da hier vor allem die während des Jahres geleisteten Arbeitspakete der einzelnen Arbeitsgruppen vorgestellt, genehmigt und schließlich für die Veröffentlichung freigegeben werden. Die Resultate des Jahres 2022 waren sehr ergiebig und werden in Kürze wie folgt veröffentlicht werden:

  • Bericht zur Umsetzung der Bestimmungen des Art 28b der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMSD):  Nationale Vorgangsweisen und getroffene Maßnahmen für Video-Sharing Plattformen
  • Bericht zur Erklärung wie durch Algorithmen und Empfehlungssysteme die entsprechende Herausstellung von audiovisuellen Mediendiensten im allgemeinen Interesse sichergestellt werden kann (Artikel 7a AVMSD) und die Herausstellung Europäischer Werke (Article 13 (1) AVMSD)
  • Bericht zur Einführung und Handhabung des ERGA Memorandum of Understanding während des Jahres 2022 und Übersicht unterschiedlicher Finanzierungssysteme für Regulierungsbehörden
  • Report wie die Dienste von Vloggern gefunden, zugeordnet und identifiziert werden können and deren Regulierung im Hinblick auf kommerzielle Kommunikation (Werbung)

Der umfangreiche Report zum Thema Vloggers wurde unter wesentlicher Federführung der KommAustria (Dr. Susanne Lackner), in enger Zusammenarbeit mit der niederländischen Regulierungsbehörde CvdM erstellt und stellt eine Weiterführung des bereits im Vorjahr sehr positiv angenommen ERGA Vloggers Guide dar. Im Zusammenhalt dieser beiden Dokumente aus 2021 und 2022 kann somit das Thema der Vloggers und der für sie anwendbaren Regelungen am Markt sehr ausführlich erläutert und beleuchtet werden. 

Darüber hinaus stand das Meeting thematisch wesentlich im Zeichen des seitens der Europäischen Kommission geplanten, neuen Vorhabens eines Europäischen Gesetzes zur Medienfreiheit (European Media Freedom Act – EMFA), dessen geplante Inhalte und Regelungen nun als Entwurf vorliegen. Dieser Entwurf sieht einschneidende und große Änderungen vor und bedeutet auch für die Tätigkeit der nationalen Regulierungsbehörden wesentliche Umstellungen. ERGA hat zu diesem Entwurf schon eine erste Stellungnahme abgegeben. Details zu diesen neu geplanten Regelungen werden hier in einem separaten Newsletterbeitrag vorgestellt und erläutert. Zwischenzeitig trat am 17.11.2022 auch die Verordnung 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act-DSA) in Kraft. In dem Beitrag "textextext" wird im Detail auf diese neue Regelung eingegangen. 


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