Information zu Repeatern

Die Mobilfunknetzbetreiber haben für ihre jeweiligen Frequenzbereiche exklusive Nutzungsrechte erworben. Aus diesem Grund kann auch nur der Mobilfunkbetreiber eine Basisstation (oder einen Repeater - zB. LTE-Repeater) betreiben.

Weitere Informationen finden sich im Infoletter des Fernmeldebüros vom 11.5.2023.