2600 MHz (TDD)

Das ungepaarte 2,6 GHz-TDD-Frequenzband (Band n38) hat eine Bandbreite von 50 MHz und wird im Vergabeverfahren F 2/24 vergeben. Die Nutzungsrechte gelten ab 1.1.2027.

Die oberen und unteren 5 MHz des Bandes werden zugeteilt, sind jedoch Schutzblöcke gegenüber der benachbarten FDD-Nutzung.

2600 MHz TDD
© CC BY4.0

Das Band wurde erstmals im Vergabeverfahren F 4/08 im Jahr 2010 vergeben, diese Nutzungsrechte laufen mit 31.12.2026 aus.
In der folgenden Grafik wird die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Frequenzzuteilung dargestellt:

2600 TDD Detail
© RTR (CC BY-SA 4.0)

EU-Entscheidung zu 2,6 GHz

Die frequenztechnischen Rahmenbedingungen für die Nutzung des  Frequenzbands 2,5–2,69 GHz wurde am 13.06.2008 durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission festgelegt. Die Kommissions-Entscheidung basiert auf sogenannten Block-Edge-Masks, d.h. es wird für die Basisstation eine Maske für die maximale e.i.r.p. innerhalb und außerhalb eines zugewiesenen Blocks definiert. Die konkreten Grenzwerte sind im Anhang zur Kommissionsentscheidung enthalten.

Verfahren/Konsultationen:

Zu diesem Frequenzbereich wurden folgende Verfahren/Konsultationen durchgeführt: