Das ungepaarte 2,6 GHz-TDD-Frequenzband (Band n38) hat eine Bandbreite von 50 MHz und wird im Vergabeverfahren F 2/24 vergeben. Die Nutzungsrechte gelten ab 1.1.2027.
Die oberen und unteren 5 MHz des Bandes werden zugeteilt, sind jedoch Schutzblöcke gegenüber der benachbarten FDD-Nutzung.
Das Band wurde erstmals im Vergabeverfahren F 4/08 im Jahr 2010 vergeben, diese Nutzungsrechte laufen mit 31.12.2026 aus.
In der folgenden Grafik wird die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Frequenzzuteilung dargestellt:
Die frequenztechnischen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Frequenzbands 2,5–2,69 GHz wurde am 13.06.2008 durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission festgelegt. Die Kommissions-Entscheidung basiert auf sogenannten Block-Edge-Masks, d.h. es wird für die Basisstation eine Maske für die maximale e.i.r.p. innerhalb und außerhalb eines zugewiesenen Blocks definiert. Die konkreten Grenzwerte sind im Anhang zur Kommissionsentscheidung enthalten.
Zu diesem Frequenzbereich wurden folgende Verfahren/Konsultationen durchgeführt: