Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "WIEN 11 (KW Simmering) 100,3 MHz"
Die KommAustria hat der Antenne Salzburg GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 100,3 MHz“ erteilt.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.