Die KommAustria hat der FHW Education & Management GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 105,1 MHz“ erteilt.
Der Antrag der NRJ Digital Radio GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms unter Nutzung der Übertragungskapazität „WIEN 13 (Funkmast Stadion) 105,1 MHz“ wurde gemäß § 9 Abs. 1 iVm Abs. 4 PrR-G abgewiesen.
Die Anträge des Vereins Planet SOL Gemeinschaft zur Förderung von Kommunikation und Kreativität, der Balkan Beats Vienna GmbH (i.G.) sowie der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms unter Nutzung der Übertragungskapazität „WIEN 13 (Funkmast Stadion) 105,1 MHz“ wurden jeweils gemäß § 6 Abs. 1 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.