• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    24.05.2011
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung
  • GZ
    KOA 1.101/11-015

KOA 1.101/11-015 - Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung

Dem Verein Radio Maria Österreich Der Sender mit Sendung, wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz, iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Zeit vom 29.05.2011 bis zum 26.06.2011 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für das von der Loretto-Gemeinschaft veranstaltete „Fest der Jugend“ erteilt.



Das Versorgungsgebiet wird durch die in Beilage 1 zugeordnete Übertragungskapazität „SALZBURG STADION (Kleßheim) 106,6 MHz“ umschrieben und umfasst das Gebiet der Stadt Salzburg, soweit dieses durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

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