Die KommAustria hat dem Verein Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Zeit vom 13.05.2012 bis zum 13.06.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für das von der Loretto-Gemeinschaft veranstaltete "Fest der Jugend" erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.