• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    12.06.2008
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Verein Basic Vocal
  • GZ
    KOA 1.102/08-012

KOA 1.102/08-012 - Verein Basic Vocal

Dem Verein Basic Vocal  wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 01.02.2012 bis zum 31.01.2013 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.


Das Versorgungsgebiet wird umfasst die Stadt Deutschlandsberg, soweit diese durch die im technischen Anlageblatt (Beilage 1) angeführte Übertragungskapazität versorgt werden kann.


Es handelt sich um ein eigengestaltetes 24-h-Programm für Jugendliche und Personen mittleren Alters im HOT AC Format mit Ausnahme der Musikrichtungen Techno und Rock. Es gibt keine Übernahme von Mantelprogramm. Präsentiert werden regionale und bildungsrelevante Inhalte.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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