• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    02.05.2011
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Verein Campus Radio St. Pölten
  • GZ
    KOA 1.102/11-007

KOA 1.102/11-007 - Verein Campus Radio St. Pölten

Dem Verein Campus Radio St. Pölten wird per Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 02.05.2011 gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 50/2010, für den Zeitraum vom Eintritt der Rechtskraft dieses Bescheides bis zum 31.03.2012 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G erteilt.

Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität "S POELTEN 4 (Fernheizwerk St. Pölten Nord) 94,4 MHz" umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt St. Pölten, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Das bewilligte Programm umfasst ein zur Gänze eigen gestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit einem Programmschema, wonach im Rahmen der Fachhochschulstudiengänge der FH St. Pölten ein Programm für Studenten und Schüler gesendet wird. Das Programm umfasst verschiedene Sendeflächen, die Musiksendungen, Talk-Sendungen, Sendungen zu den Themenbereichen IT und Medien, Chartsendungen u.ä. enthalten.

Soweit sich der Antrag des Vereins Campus Radio St. Pölten auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk auf einen bereits vergangenen Zeitraum bezog, wurde er gemäß § 1 Abs. 3 iVm § 3 Abs. 6 PrR-G abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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