• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    14.02.2012
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Schulradio am BG/BRG Freistadt
  • GZ
    KOA 1.102/12-002

KOA 1.102/12-002 - Schulradio am BG/BRG Freistadt

Dem Schulradio am BG/BRG Freistadt wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum von 04.03.2012 bis 04.03.2013 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.

Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „FREISTADT 2 (BG/BRG) 106,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Freistadt, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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