• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    11.12.2001
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Radio Eins Privatradio GmbH
  • GZ
    KOA 1.191/01-31

KOA 1.191/01-31 - Radio Eins Privatradio GmbH

Auf Antrag der Radio Eins Privatradio GmbH wurde gemäß § 7 Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) festgestellt, dass auch nach dem in Aussicht gestellten Erwerb von 90 % der Geschäftsanteile an der Radio Eins Privatradio GmbH durch die MOIRA Media Service GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 sowie der §§ 7 bis 9 Privatradiogesetz entsprochen wird.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

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