• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    03.03.2004
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    anonym
  • GZ
    KOA 1.193/04-59 u.a.

KOA 1.193/04-59 u.a. - anonym

Mit diesen Bescheiden wurden Anträge auf Zuteilung der Übertragungskapazitäten BLUDENZ 91,7 MHz (ON 59), FRASTANZ 92,9 MHz (ON 60), GÖTZIS (Kummenberg) 98,6 MHz (ON 61) und BREGENZ 2 (Lauterach) 103,1 MHz (ON 62) abgewiesen, da sich die beantragten Zuteilungen als fernmeldetechnisch nicht realisierbar erwiesen haben.
Der Grund dafür lag jeweils an der zu erwartenden Störung bestehender Rundfunksender des Österreichischen Rundfunks oder ausländischer Rundfunksender.
Die Bescheide sind rechtskräftig.

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