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Entscheidungen
KOA 12.003/11-003 - anonymisiert
Bereich
KommAustria
Datum
14.12.2011
Kategorie
Rechtsverletzungen
Partei(en)
anonymisiert
GZ
KOA 12.003/11-003
KOA 12.003/11-003 - anonymisiert
Die Beschwerde der XY GmbH gegen den Österreichischen Rundfunk wegen Verletzung des ORF-G wird gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. c iVm § 4 Abs. 5 und § 10 Abs. 5 ORF-Gesetz abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Downloads
KOA_12.003-11-003_Anonymisiert.pdf (pdf, 107,0 KB)
Weitere Informationen
Entscheidungen: Regulierung und Förderungen