• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    09.03.2012
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.008/12-002

KOA 12.008/12-002 - Österreichischer Rundfunk

Die KommAustria hat die Beschwerde der A betreffend die am 19.12.2011 um 16:00 Uhr auf dem Hörfunksender Ö1 ausgestrahlte Sendung "Im Zeitraum: ausgegrenzt, obdachlos und hilfsbedürftig - warum wir Herzensbildung brauchen" wird gemäß § 35 Abs. 1 und 3, § 36 Abs. 1 Z 1 und 3 ORF-G iVm § 6 Abs. 1 AVG als verspätet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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