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Entscheidungen
KOA 12.012/12-002 - Österreichischer Rundfunk,...
Bereich
KommAustria
Datum
05.12.2012
Kategorie
Rechtsverletzungen
Partei(en)
Österreichischer Rundfunk, Anonymisiert
GZ
KOA 12.012/12-002
KOA 12.012/12-002 - Österreichischer Rundfunk, Anonymisiert
Die Beschwerde wird gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 ORF-G iVm § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Downloads
KOA_12.012-12-002_anonymisiert.pdf (pdf, 98,6 KB)
Weitere Informationen
Entscheidungen: KommAustria und Förderungen