• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    28.05.2013
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Antenne Oberösterreich GmbH / Verein Radio Maria Österreich / Welle 1 Oberösterreich GmbH / Freier Rundfunk Oberösterreich GmbH
  • GZ
    KOA 1.375/13-007

KOA 1.375/13-007 - Antenne Oberösterreich GmbH / Verein Radio Maria Österreich / Welle 1 Oberösterreich GmbH / Freier Rundfunk Oberösterreich GmbH

Die KommAustria hat der Antenne Oberösterreich GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, für die Dauer von zehn Jahren ab 04.07.2013 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wels 98,3 MHz“ erteilt.

Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „WELS (Marienwarte) 98,3 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Wels sowie Teile der Bezirke Wels-Land und Linz Land, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden können. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Das zugelassene Programm „Welle 1 Wels“ umfasst ein eigengestaltetes deutschsprachiges 24 Stunden Vollprogramm mit hohem Lokalbezug sowohl im Musik- als auch im Wortprogramm für die Zielgruppe der 14 bis 49-jährigen bzw. die Kernzielgruppe der unter 40-jährigen. Das Musikprogramm ist im „Adult Contemporary“ Format gestaltet und beinhaltet eine ausgewogene Mischung aus Pop- und Rocktiteln mit Hitqualität seit den 80-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts bis heute in breiter Rotation und diversen Segmenten der Stilrichtungen „Pop & Rock“ (wie etwa „Soft Pop“, Pop-Rock, Modern Rock, PopDance u.ä.). Der Wortanteil richtet den Fokus auf Serviceorientierung und Lokalität und umfasst insbesondere Lokalnachrichten, lokale Wetter- und Verkehrsinformationen zumindest zu jeder halben Stunde sowie regelmäßige aktuelle Berichterstattung aus dem Versorgungsgebiet über das öffentliche, gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben im Versorgungsgebiet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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