• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    19.12.2012
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Verein Freies Radio B 138
  • GZ
    KOA 1.381/12-001

KOA 1.381/12-001 - Verein Freies Radio B 138

1.    Dem Verein Freies Radio B 138 – Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte in Kremstal wird für die Dauer von zehn Jahren beginnend ab 19.02.2013 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Kirchdorf an der Krems" erteilt.

Das Versorgungsgebiet umfasst den Bereich von Kremsmünster, Kirchdorf an der Krems bis Klaus an der Pyhrnbahn und entlang der Pyhrnautobahn, soweit diese Gebiete durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden können. Es umfasst folgende Gemeinden vollständig: Inzersdorf im Kremstal, Kirchdorf an der Krems, Micheldorf in Oberösterreich sowie Schlierbach. Teilweise versorgt werden die Gemeinden Kremsmünster, Nußbach, Ried im Traunkreis, sowie Wartberg an der Krems. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Das Programm ist ein nichtkommerzielles 24 Stunden Vollprogramm mit welchem zur Befähigung radiointeressierter Menschen aus der Region des Kremstales zu einem eigenständigen Umgang mit Medien beigetragen wird. Kernmerkmal des Programms ist der offene Zugang im Sinne einer lokalen Bürgerbeteiligung, wobei mindestens 50 % der gesamten Sendezeit für den offenen Zugang reserviert ist. Es wird eine intensive Zusammenarbeit mit Kulturinitiativen, lehrlingsausbildenden Institutionen, freien Jugendwohlfahrtsträgern und Institutionen der Erwachsenenausbildung verfolgt.

Das Gesamtprogramm befasst sich schwerpunktmäßig mit dem kulturellen, künstlerischen und sozialen Geschehen in der Region, wobei großes Augenmerk auf Randgruppen und Minderheiten gelegt wird. Wortsendungen werden gegenüber Musiksendungen bei der Vergabe von Sendezeit bevorzugt. Nachrichten werden bei entsprechender Aktualität und Nachrichtenwert außerhalb der durch den Sendeplan vorgegebenen Zeiten gesendet. Das Musikprogramm ist unformatiert und deckt eine große Vielfalt ab, wobei auch in Österreich lebende Musiker und die lokale und regionale Kunst- und Kulturszene eingebunden werden. Die inhaltliche Programmgestaltung erfolgt im Rahmen der von den Sendungsmachern einzuhaltenden Charta der Freien Radios.

2.    Dem Verein Freies Radio B 138 wird weiters die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) näher beschriebenen Funkanlage „KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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