• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    22.12.2006
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Bregenzer Lokalradio GmbH
  • GZ
    KOA 1.671/06-006

KOA 1.671/06-006 - Bregenzer Lokalradio GmbH

Auf Antrag der Bregenzer Lokalradio GmbH (Radio Arabella Bregenz) wurde gemäß § 28a Abs. 1 und Abs. 3 PrR-G die Änderung des genehmigten Programms genehmigt.

Das genehmigte Programm umfasst nunmehr ein 24 Stunden Vollprogramm; gesendet wird größtenteils eigenständiges Programm mit starkem Lokalbezug; das Programmschema enthält jeweils rund fünf Minuten nationale und internationale Nachrichten zur vollen Stunde und rund fünf Minuten regionale und lokale Nachrichten zur halben Stunde sowie Serviceleistungen für die ansässige Bevölkerung und Verkehrsberichte sowie Wetterberichte aus dem Sendegebiet; die Musikausrichtung orientiert sich am Arabella-Format (Schlager und Oldies).

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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