• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    10.07.2008
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Mario Schmelzer
  • GZ
    KOA 1.900/08-051

KOA 1.900/08-051 - Mario Schmelzer

Aufgrund der Beschwerde der WKK Lokal-TV der Weststeirischen Kabel-TV Gesellschaft mbH & Co KEG hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) festgestellt, dass Mario Schmelzer dadurch, dass er am 18.05.2008 sowie am 20.05.2008 in der Zeit von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr Sendungen mit intensiven sexuellen Inhalten ausgestrahlt hat, die Bestimmung des § 32 Abs. 2, 4 PrTV-G schwer wiegend verletzt hat.

Die KommAustria hat Mario Schmelzer gemäß § 63 Abs. 3 Z 1 PrTV-G aufgetragen den rechtmäßigen Zustand herzustellen und technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen, sodass sichergestellt ist, dass Sendungen, die sich überwiegend auf die unreflektierte Darstellung sexueller Handlungen beschränken, oder die Sendungsteile beinhalten, die auf die Darstellung derartiger Inhalte reduziert sind, nicht unverschlüsselt ausgestrahlt werden.

Die KommAustria hat weiters gemäß § 62 Abs. 3 PrTV-G auf Veröffentlichung ihrer Entscheidung erkannt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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