• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    30.06.2009
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    AMUSYS Amusement Systems Electronics GmbH
  • GZ
    KOA 2.100/09-034

KOA 2.100/09-034 - AMUSYS Amusement Systems Electronics GmbH

Der AMUSYS Amusement Systems Electronics GmbH wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz  die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten Eurobird 9A, 9° Ost, Transponder 55, 11.823 MHz, horizontal polarisiert digital verbreiteten Fernsehprogramms „BCC TV 1“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Das von der Antragstellerin geplante 24 Stunden-Programm ist ein verschlüsselt ausgestrahltes Abonnementfernsehen für Sportcafes, Wettannahmestellen, Buchmachern und Totalisatoren zur Übertragung von Ereignissen, die für den Abschluss von Wetten geeignet sind, wie Sportveranstaltungen, sportlichen Rennen oder Spielen. Daneben werden zu diesen Ereignissen Kommentare, Vorberichte, Hintergrundberichte und Rückblicke gesendet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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