• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    16.09.2009
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH
  • GZ
    KOA 2.100/09-122

KOA 2.100/09-122 - Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH

Auf Antrag der Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 6 PrTV-G die Änderung des über digitalen Satelliten verbreiteten Programms „Sat.1 Österreich“ dahingehend genehmigt, dass

1. Jeweils mittwochs, alternativ dienstags, zwischen 20:15 und 23:15 Uhr, an den Spieltagen der UEFA Champions League Übertragungen und Berichterstattungen von den ausgetragenen Fußballspielen in der Dauer von maximal 180 Minuten gesendet werden;

2.  Jeweils donnerstags (bzw. freitags frühmorgens), alternativ mittwochs(bzw. donnertsags frühmorgens), zwischen 18:50 und 00:45 Uhr, an den Spieltagen der UEFA Europa League Übertragungen und Berichterstattungen von den ausgetragenen Fußballspielen in der Dauer von maximal 355 Minuten gesendet werden.

Der Bescheid ist rechtskräftig.





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