Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung „ARD Multiplex“ und „Bayerischen Rundfunk Multiplex“ gemäß § 74 Abs. 1 im Verbindung mit § 81 Abs. 2 TKG2003 fernmelderechtliche Bewilligungen erteilt.
Es wurde die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
PFAENDER (Pfänder) Kanal 45 PFAENDER (Pfänder) Kanal 46