• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    05.08.2011
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Ortsantennenbau - Außerfern Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.
  • GZ
    KOA 4.225/11-007

KOA 4.225/11-007 - Ortsantennenbau - Außerfern Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.

1. Auf Antrag der Ortsantennenbau - Außerfern Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. vom 15.07.2011 wird der Bescheid der KommAustria vom 05.12.2008, KOA 4.225/08-001, mit welchem der Antragstellerin die Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform für die Versorgung von weiten Teilen der Region Außerfern im Bundesland Tirol ("MUX C Region Außerfern") erteilt wurde, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 13.08.2010, KOA 4.225/10-008, wie folgt geändert:

1.1 Die in 5.1. des genannten Zulassungsbescheides angeführte, der Antragstellerin zugeordnete Übertragungskapazität "SFN Nordtirol West Kanal 55" (10T200) wird gemäß § 25 Abs. 3 AMD-G iVm §§ 57 Abs. 4 und 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 nach Maßgabe des beiliegenden und einen Bestandteil des Spruches bildenden technischen Anlageblattes insofern geändert, dass die in lit. a genannte Sendeanlage "REUTTE 1 (Hahnenkamm) Kanal 55" durch die Sendeanlage "REUTTE 1 (Hahnenkamm) Kanal 55" (Beilage 10T200a1) ersetzt wird.

1.2 Gemäß § 25 Abs. 3 AMD G iVm §§ 84 Abs. 1 und 120 TKG 2003 wird der Antragstellerin die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Sendeanlage "REUTTE 1 (Hahnenkamm) Kanal 55" nach Maßgabe des beiliegenden und einen Bestandteil des Spruches bildenden technischen Anlageblatts (Beilage 10T200a1) an Stelle der in Spruchpunkt 5.2. lit. a des genannten Zulassungsbescheides genehmigten Sendeanlage erteilt, sodass die in Spruchpunkt 5.2. des genannten Zulassungsbescheides unter lit. a angeführte Sendeanlage nunmehr wie folgt zu lauten hat:

10T200. a. "REUTTE 1 (Hahnenkamm) Kanal 55" (Beilage 10T200a1)

2. Die die Zuordnung gemäß Spruchpunkt 1.1 sowie die Bewilligung gemäß Spruchpunkt 1.2 werden gemäß § 25 Abs. 3 AMD G iVm §§ 54 Abs. 11 und 81 Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer der Multiplex-Zulassung, längstens bis 24.12.2018 erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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