• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    10.11.2008
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Stadtgemeinde Imst
  • GZ
    KOA 4.226/08-001

KOA 4.226/08-001 - Stadtgemeinde Imst

Die KommAustria hat der Stadtgemeinde Imst gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung von der Region "Tiroler Oberland" (MUX-C - "Tiroler Oberland") für die Dauer von 10 Jahren erteilt.

Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:

LANDECK 1 (Krahberg) Kanal 34

Eine fernmelderechtliche Bewilligung der darüber hinaus beantragten Funkanlagen „IMST 4 (Plattenrain) Kanal 34“, „KAPPL (Dias) Kanal 34“ und „GALTUER (Birkenhahnbahn) Kanal 34“ kann erst nach Abschluss des internationalen Koordinierungsverfahrens erfolgen und wurde einer gesonderten Entscheidung vorbehalten.



Der Bescheid ist rechtskräftig.

Weitere Informationen