• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    29.05.2008
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Universal Music Media GmbH
  • GZ
    KOA 4.300/08-013

KOA 4.300/08-013 - Universal Music Media GmbH

Der Universal Music Media GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die mobile terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab 30.05.2008 erteilt.

Es wurde ein 24 Stunden Vollprogramm, mit Schwerpunkt Musik und spezieller Konzeption für mobile TV-Nutzung genehmigt. Neben Musikvideos sollen Sportberichte, Nachrichten, Call-In-Shows, Unterhaltungssendungen und User generated Contents gesendet werden.

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