Der Salzburg Plus Television GmbH wird gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – Salzburg) der Mediahaus OG für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.