• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    02.05.2012
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    W.G. [anonymisiert]
  • GZ
    KOA 5.002/12-015

KOA 5.002/12-015 - W.G. [anonymisiert]

W.G. wird gemäß § 35 Abs. 12 KOG die Entrichtung des Finanzierungsbeitrags zur Finanzierung des Aufwandes der RTR-GmbH und der KommAustria für das Jahr 2010 in der Höhe von netto EUR xxx, zuzüglich 20% USt, brutto daher EUR xxx, sowie für das zweite bis vierte Quartal 2011 jeweils netto EUR xxx, zuzüglich 20% USt, brutto daher jeweils EUR xxx, daher insgesamt in der Höhe von brutto EUR xxx, vorgeschrieben und weiters aufgetragen, den genannten Gesamtbruttobetrag binnen 14 Tagen auf das Konto der RTR-GmbH, Konto Nr. 696170109 bei der Bank Austria AG (BLZ 12000), zu entrichten.

Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Die Formatierung der zum Download bereitgestellten Entscheidung entspricht nicht dem Original.

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