• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    05.09.2001
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    FREIES RADIO INNSBRUCK - FREIRAD Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung sowie für ein glückliches Radio; auch für Innsbruck
  • GZ
    KOA 1.543/01-15

KOA 1.543/01-15 - FREIES RADIO INNSBRUCK - FREIRAD Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung sowie für ein glückliches Radio; auch für Innsbruck

"FREIES RADIO INNSBRUCK - FREIRAD Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung sowie für ein glückliches Radio; auch für Innsbruck" wurde die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Innsbruck 105,9 MHz" für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.

Das Programm umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein den Grundsätzen der "Charta freier Radios Österreichs" entsprechendes nichtkommerzielles (werbefreies) Programm verbreitet wird, das in verschiedene Sendeschienen gegliedert ist. Wesentliche Programmschienen umfassen Kultur, Gesellschaftspolitik, Zielgruppenradio, Muttersprachenprogramme, Bildung und Medienerziehung und Musikprogramm. Das Musikprogramm ist nicht speziell formatiert, das Angebot ist breit gefächert, wobei die Musikszene in Tirol besonders berücksichtigt werden soll.

Die Anträge der Radio Event GmbH, des ERF – Unterstützungsverein Innsbruck, des Gabriel – Verein für die Präsenz des Evangeliums in den Medien und der IRG – Radio GmbH wurden im Auswahlverfahren nach § 6 PrR-G abgewiesen.

Mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 13.11.2001, GZ 611.136/001-BKS/2001, wurde die Berufung gegen diesen Bescheid abgewiesen und die Entscheidung vollinhaltlich bestätigt. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.

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