Der Antrag des Mag. Ernst Peter Sim vom 14.11.2012 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazität 'WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 103,2 MHz' gebildeten Versorgungsgebiet wird gemäß § 13 Abs. 2 Privatradiogesetz als verspätet zurückgewiesen.