• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    01.08.2022

KommAustria informiert: EU-Verbreitungsverbot für russische Staatsmedien verlängert

Zugrunde liegender Ratsbeschluss 2014/512/GASP gilt nun vorerst bis zum 31. Jänner 2023

Schleife in den Farben der Ukraine auf EU-Flagge
© EU/ Lukasz Kobus

Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hatte der Europäische Rat am 30. und 31. Mai 2022 Einvernehmen über ein sechstes Sanktionenpaket gegen Russland erzielt. Teil des Pakets waren allfällige weitere, restriktive Maßnahmen gegen russische Staatsmedien. Am 3. Juni waren dazu im Amtsblatt der Europäischen Union einerseits mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates, andererseits mit der Verordnung (EU) 2022/879 materielle Vorgaben und Bestimmungen veröffentlicht worden, in denen vorbehaltlich weiterer Durchführungsakte ein Verbreitungsverbot für die Medienangebote "Rossiya RTR/RTR Planeta", "Rossiya 24/Russia 24" und "TV Centre International" in Aussicht gestellt wurde.

Die entsprechenden Durchführungsakte, nämlich der Beschluss (GASP) 2022/995 DES RATES sowie die Verordnung (EU) 2022/994 des Rates für das Inkrafttreten dieser Verbote, wurden am 24.06.2022 gefasst und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit waren sie mit dem 25.06.2022 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten besteht daher dann für die Betreiberinnen und Betreiber von Kommunikationsnetzen und -diensten, die der Verbreitung von Rundfunk dienen, sowie für Video-Sharing-Plattformanbieter:innen und Rundfunkveranstalter:innen das Erfordernis, auch die genannten die Medienangebote "Rossiya RTR/RTR Planeta", "Rossiya 24/Russia 24" und "TV Centre International", aus ihren Angeboten zu entfernen. Betreffend die jedenfalls zu sperrenden Online-Angebote wird die unter https://www.rtr.at/Paragraf_64_3a_AMD-G abrufbare Liste zeitnah aktualisiert.

Erstmalig hatte der EU-Rat am 2. März 2022 ein Verbreitungsverbot gegen russische Staatsmedien verhängt. Für die davon betroffenen Medien "RT" (in verschiedenen Sprachversionen) und "Sputnik" wurden wegen der Beteiligung an Propagandaaktionen der Russischen Föderation alle Rundfunklizenzen oder -genehmigungen, Übertragungs- und Verbreitungsvereinbarungen in der EU ausgesetzt.

Grundlage für die EU-Sanktionen des Jahres 2022 gegen russische Staatsmedien, ist der Beschluss des Rates "2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" im Zuge der damaligen, russischen Aggression gegen die ukrainische Krim.

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