• Bereich
    RTR Medien
  • Datum
    08.04.2026

Top Fragen aus der Praxis: Einblicke in unsere Infoveranstaltungen zur Endabrechnung im Rundfunkfonds

Mitarbeiter:innen der RTR-GmbH in RTR-Räumlichkeiten
Georg Marinoff, Martha Chromy und Martina Koch-Lebenbauer vor Veranstaltungsbeginn, © RTR/MMi

Im Rahmen der zweiten Durchführung unseres bewährten Online-Formats haben wir am 24. März 2026 (Nichtkommerzieller Rundfunkfonds) sowie am 26. März 2026 (Privatrundfunkfonds) erneut kompakte Infoveranstaltungen zur Endabrechnung angeboten. Nach dem großen Interesse im Jänner stand diesmal insbesondere die Beantwortung der häufigsten Fragen aus der Praxis im Mittelpunkt. Die zahlreichen Rückmeldungen und Fragen zeigen deutlich, an welchen Stellen im Prozess noch Unsicherheiten bestehen. Die wichtigsten Themen und Antworten haben wir daher übersichtlich für Sie zusammengefasst:


Fragen & Antworten aus der Praxis:

Wie erfolgt die Bearbeitung der Endberichte?

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Einlangens. Die Mitarbeiter:innen der RTR sind bemüht, die Berichte so rasch wie möglich zu bearbeiten - ein konkreter Zeitrahmen für den Prüfungsbeginn oder die Auszahlung kann jedoch nicht zugesichert werden.

Worauf kommt es bei der Prüfung besonders an?

Entscheidend ist eine klare und nachvollziehbare Aufbereitung der Unterlagen. Ebenso wichtig ist die rasche und vollständige Übermittlung angeforderter Stichproben, da diese maßgeblich zur Beschleunigung der Prüfung beiträgt.

Welche Unterlagen sollen eingereicht werden?

Bitte übermitteln Sie ausschließlich jene Dokumente, die auf der Webseite der RTR angeführt sind. Weitere Unterlagen sind zunächst nicht erforderlich, da zusätzliche Nachweise bei Bedarf gezielt angefordert werden.

In welcher Form sollen die Unterlagen übermittelt werden?

Unterlagen sind bitte direkt zu übermitteln und nicht in Form von Links oder Cloud-Verweisen. So wird sichergestellt, dass aus Gründen der Revisionssicherheit langfristig nachvollziehbar bleibt, welche Dokumente tatsächlich eingereicht wurden.

Wann ist ein Abänderungsansuchen erforderlich?

Ein Abänderungsansuchen sollte gestellt werden, sobald absehbar ist, dass das Projekt nicht wie ursprünglich vereinbart umgesetzt werden kann - etwa bei Anbieterwechseln, Kostenverschiebungen oder Änderungen von Sendezeiten.

Was passiert nach der Genehmigung?

Nach erfolgter Genehmigung durch die RTR wird die Änderung Teil der aktualisierten Vertragsvereinbarung.

Gibt es Empfehlungen zur Einreichung von Änderungen?

Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, mehrere Anpassungen gesammelt einzureichen und nicht erst kurz vor Ende der Projektlaufzeit. Falls Sie Fragen zu den Abänderungsansuchen haben oder Sie Unterstützung brauchen, können Sie uns gerne jederzeit vor der Einreichung telefonisch kontaktieren.

Wie sind Abweichungen im Endbericht darzustellen?

Abweichungen, die erst im Zuge des Endberichts ersichtlich werden, sind im Abschnitt "Anmerkungen zu den Abweichungen" klar und nachvollziehbar zu erläutern.

Erhalte ich eine Bestätigung über den Eingang meines Endberichts?

Innerhalb von 24 Stunden wird auf die erste eingehende E-Mail automatisch eine Empfangsbestätigung versendet. Dies dient dazu, die Anzahl an automatisierten Nachrichten möglichst gering zu halten. Sollten Sie darüber hinaus eine gesonderte Bestätigung wünschen, bitten wir Sie, dies direkt in ihrer E-Mail anzuführen.


Fazit & Ausblick

Die Infoveranstaltungen haben erneut gezeigt, wie wertvoll der direkte Austausch mit fördernehmenden Unternehmen ist. Die gestellten Fragen liefern wichtige Impulse, um Abläufe weiter zu präzisieren und die Abwicklung möglichst effizient zu gestalten.

Wir freuen uns außerdem, Ihnen mitteilen zu dürfne, dass Mitte April eine weitere Online-Infoveranstaltung zur Endabrechnung stattfinden wird - diesmal im Fonds zur Förderung der Digitalen Transformation.

Für Rückfragen oder zur Übermittlung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen die jeweiligen Fondsadressen zur Verfügung: für den Privatrundfunkfonds und den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds erreichen Sie uns unter rff@rtr.at. Alternativ können Sie sich auch an die allgemeine Adresse foerderungen@rtr.at wenden. Die jeweils zuständigen Kontaktstellen sind zudem in den Förderunterlagen angeführt. 

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