Newsletter RTR Medien

  • Newsletter
    03/2024
  • Datum
    27.06.2024

Medienkompetenz und KI: Das 59. EPRA Meeting in Rotterdam

Am 06. und 07. Juni 2024 fand das 59. Meeting der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA) mit Teilnehmern von 55 Regulierungsbehörden aus 47 Ländern in Rotterdam, Niederlande, statt. Die KommAustria wurde vor Ort von der RTR-GmbH vertreten.

Publikum beim 59. EPRA Meeting in Rotterdam. © RTR
Dr. Dieter Staudacher und Mag. Stefan Rauschenberger als österreichische Vertreter der RTR-GmbH beim 59. EPRA Meeting in den Niederlanden
v.l. Dr. Dieter Staudacher und Mag. Stefan Rauschenberger vertraten die RTR-GmbH beim 59. EPRA Meeting © RTR

Die KommAustria war durch Mag. Stefan Rauschenberger, Leiter der Abteilung Medien Recht und Dr. Dieter Staudacher, Bereich Europäische Gremien der RTR-GmbH, FB Medien, vertreten. Die Hauptthemen des diesmaligen Treffens standen einerseits ganz im Zeichen von Fragen rund um Medienkompetenz im Lichte von Wahlen und auch der bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament und andererseits im Zeichen des Themas künstlicher Intelligenz.

Im Bereich Medienkompetenz wurde seitens einzelner EPRA Mitglieder erläutert, welche Bemühungen in ihren jeweiligen Ländern unternommen werden, um auch bereits im Schulbereich gezielt Medienkompetenz aufzubauen, mit dem Ziel einen vorsichtigen und auch kritischen Umgang mit Medien zu fördern. Dabei wurde von Sprecher:innen aus Frankreich, Rumänien und Großbritannien die Rolle von Faktencheckern, Hinweisgebern (trusted Flaggers) und  die Zusammenarbeit mit speziellen Instituten, die sich mit der Medienwissenschaft befassen, als wesentlich genannt. Insbesondere in Wahlkampfzeiten treten vermehrt Probleme mit gezielter Desinformation und versuchter Einflussnahme auf, denen hauptsächlich, durch entsprechend kritischen Umgang mit Informationen auf unterschiedlichen Netzwerken begegnet werden kann.

Das sich sehr schnell entwickelnde Thema der künstlichen Intelligenz, wurde anhand mehrerer Beispiele von bereits funktionierenden Anwendungen erklärt und deren Nutzen, aber auch die Grenzen und Risiken dieser Systeme, erläutert. Die Gesetzgebung des AI-Acts der Europäischen Union wurde nach Darstellung in Arbeitsgruppen im Detail erklärt. Schließlich wurde noch der Frage Rechnung getragen, wo und in welchen Bereichen künstliche Intelligenz bei den Mitgliedern der EPRA schon jetzt Anwendung findet. Hier zeigte sich, dass bereits eine erhebliche Anzahl der EPRA-Mitglieder hauptsächlich Transkriptionsprogramme und Übersetzungsdienstleistungen mit Anwendung künstlicher Intelligenz im Versuch haben.

Erwähnt werden darf noch, dass es einen Wechsel im EPRA Board gab, da nach dem Ausscheiden von Board-Mitglied Maria Donde (Ofcom, UK), nunmehr Armela Krasniqi (AMA, Albanien) zum neuen Mitglied des EPRA Boards gewählt wurde.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.