Die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle blickt auf das erste Jahr nach ihrer Zertifizierung zurück, ist im europäischen Austausch und präsentiert den ersten Jahresbericht
Im Zeitalter der weiter zunehmenden Digitalisierung hat der Digital Services Act eine wesentliche Neuerung in die rechtliche Ordnung digitaler Online-Plattformen gebracht, indem er ein unkompliziertes, klares und effizientes Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung etabliert hat. Nutzer:innen von Online-Plattformen, die mit Maßnahmen wie der Entfernung von Inhalten oder der Sperrung von Konten nicht einverstanden sind, erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten ohne gerichtliche Auseinandersetzung und vor allem ohne Kosten klären zu lassen. Doch ein neues System bringt stets auch neue Fragen, die erst einmal geklärt werden müssen:
Um diese und noch viele andere Fragestellungen zu besprechen, trafen sich Ende Jänner Vertreter:innen mehrerer außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen erstmals persönlich in Brüssel. Der Austausch, der ansonsten regelmäßig online stattfindet, hilft dabei, Probleme auszumachen und zu lösen, Ideen und Erfahrungen zu teilen, und einen gemeinsamen Weg zu finden, um mit schwierigen Themen, wie etwa Online-Plattformen, die nicht kooperieren, umzugehen. Aber es wurde auch darüber gesprochen, welche Transparenzverpflichtungen die unterschiedlichen Streitbeilegungsstellen haben. Eine davon ist der jährliche Bericht:
Der Jahresbericht führt in seinen verschiedenen Kapiteln schrittweise durch den Aufbau und Wirkungsbereich der Streitbeilegungsstelle. Zum Einstieg wird erklärt, was überhaupt außergerichtliche Streitbeilegung nach dem Digital Services Act bedeutet und wie diese im konkreten Fall abläuft. Zur Verbildlichung der Theorie widmen sich das dritte und vierte Kapitel den tatsächlich im Jahr 2025 eingegangenen 1004 Anträgen. Leser:innen bekommen einen Überblick über die Anzahl der Anträge, die jeweilige Herkunft der Beschwerdeführer:in, die Dauer der Verfahren und die Aufteilung der Beschwerden auf die jeweiligen Plattformen.
Die Zusammenarbeit der Streitbeilegungsstelle mit den jeweiligen Plattformen und mit anderen Organisation werden am Ende des Berichts beleuchtet. Dabei wurden vor allem jene Plattformen hervorgehoben, auf die die meisten Anträge entfallen:
So besteht beispielsweise zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts mit dem META-Konzern noch keine Möglichkeit der fallspezifischen Zusammenarbeit, während die vollumfängliche Kooperation der MTCH-Gruppe (Hinge und Tinder) eine raschere Beendigung der Verfahren möglich macht.
Im Ausblick legt die Streitbeilegungsstelle zum Abschluss ihre bevorstehenden Maßnahmen für die fortlaufenden Weiterentwicklung offen mit dem Ziel, dass sie im nächsten Jahr das Vertrauen von Nutzer:innen und Plattformen in ein sicheres digitales Umfeld nachhaltig stärken kann.
Den vollständigen Jahresbericht 2025 finden Sie auf der Website der RTR-GmbH Fachbereich Medien unter Jahresbericht 2025