Newsletter RTR Medien

  • Newsletter
    04/2026
  • Datum
    14.10.2026

Zwei Welten, gemeinsame Themen: Nordrhein-Westfälische Medienpolitik informierte sich über Aufgabenspektrum von KommAustria und RTR Medien

Delegation des nordrhein-westfälischen Landtags-Ausschusses für Kultur und Medien auf "fact finding mission" zu Regulierung, Aufsicht und Medienförderungen 

Delegierte des Landtags-Ausschusses für Kultur und Medien aus Nordrhein-Westfalen mit deren Vorsitzender Christina Osei ("Grüne", vordere Reihe, 2.v.r.), Michael Ogris, Vorsitzender KommAustria (vordere Reihe, 3.v.r.) sowie Stefan Rauschenberger (Reihe 2, rechts), Leiter RTR Rechtsabteilung Medien, und Georg Marinoff (2.v.li.), Teamleiter Förderungen RTR © RTR/AK

In medienpolitischer, regulatorischer und förderpolitischer Hinsicht war der Besuch einer Delegation des nordrhein-westfälischen Landtagsausschusses für Kultur und Medien bei KommAustria und RTR am 1. Juli ein Zusammentreffen zweier sehr unterschiedlicher Welten. Medienpolitik ist in Deutschland föderal, also als jeweilige Angelegenheit der 16 Bundesländer geordnet. Da es aber auch dort letztlich in vielen Bereichen einer bundeseinheitlichen Harmonisierung der Medienpolitik bedarf, sind derartige Entscheidungen regelmäßig von gewaltigen Abstimmungsprozessen zwischen den Ländern begleitet.

Magister Michael Ogris erläutert in einem Vortrag Aufgaben und Strukturen von KommAustria und RTR. Powerpoint-Folien werden auf einem großen Monitor angezeigt.
Mag. Michael Ogris © RTR/AK

Mit großem Interesse und gelegentlichem Staunen ließen sich die Besucher:innen von CDU, SPD, Grünen und FDP aus dem bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland von Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, und von Georg Marinoff, Teamleiter in der Abteilung Förderungen der RTR, erläutern, wie die Aufsicht über den ORF und private Rundfunkanbieter, der Umgang mit Plattformregulierung, Streamingdiensten, Digital Services Act und Audiovisueller Mediendienste-Richtlinie sowie die Medienförderungen für private TV- und Radioanbieter und für Online-Medien hierzulande zentral bei der unabhängigen und weisungsfreien Bundesbehörde KommAustria und bei der RTR geordnet sind.

Die Besucher:innen des nordrhein-westfälischen Landtags und Mitarbeitende der RTR sitzen an einer großen, in U-Form aufgestellten Tischgruppe.
Die Besucher:innen des nordrhein-westfälischen Landtags und Mitarbeitende der RTR. © RTR/AK

Besonderes Interesse fanden die unmittelbare Rechtsdurchsetzung durch die KommAustria gegenüber dem ORF und unser System der Medienförderungen, denn auch in Deutschland sind die privaten Programmanbieter massiv vom Abfluss von Werbegeldern an die internationalen Tech-Großkonzerne betroffen. 


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