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    04/2026
  • Datum
    14.10.2026

Neue Förderrichtlinien, neue Termine, neue Möglichkeiten

Neuerungen bei den RTR-Förderungen

© iStock.com/ShadeON

Erfolgreicher "Herbst der Reformen" für unsere Förderungen: In den vergangenen Wochen sind für mehrere RTR-Förderbereiche neue Richtlinien in Kraft getreten. Damit ändern sich auch einzelne Rahmenbedingungen für künftige Förderansuchen.

Gleichzeitig rücken die nächsten Einreichtermine näher. Wer ein Ansuchen plant, sollte daher jetzt einen Blick auf die aktuellen Vorgaben werfen und vor allem die eigenen Stammdaten und Vorlagen im eRTR Portal überprüfen.

Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Fonds zur Förderung der digitalen Transformation

Seit 15. September 2026 gelten neue Richtlinien für den Fonds zur Förderung der digitalen Transformation (FDT).

Zum ersten Mal kommen sie beim Einreichtermin der Förderperiode 2027 zur Anwendung. Dieser findet vom 1. bis 30. November 2026 statt. Damit stehen die neuen Rahmenbedingungen rechtzeitig fest und bieten Förderungswerber:innen Orientierung für die kommende Einreichphase.

Für die Förderperiode 2026 gelten weiterhin die bisherigen Richtlinien.

Audio-Podcast-Förderung

Auch bei der Audio-Podcast-Förderung (APF) gibt es Änderungen. Die neuen Richtlinien sind bereits seit 24. August 2026 in Kraft und wurden erstmals beim Einreichtermin vom 1. bis 30. September 2026 angewendet.

Eine Neuerung verdient dabei besondere Aufmerksamkeit:

„Bi-Weekly“ ist jetzt ein förderbares Format.

Das sind regelmäßig erscheinende Podcasts mit zwei Episoden pro Monat und insgesamt mindestens 22 Episoden pro Jahr.

Wer mit einem Podcast-Projekt um eine Förderung ansuchen möchte, sollte daher genau prüfen, welchem Format das eigene Angebot entspricht.

Privatrundfunkfonds und Nichtkommerzieller Rundfunkfonds

Beim Privatrundfunkfonds (PRRF) und beim Nichtkommerziellen Rundfunkfonds (NKRF) wurden die Voraussetzungen geringfügig angepasst.

Seit 9. September 2026 gelten die neuen Richtlinien für die Förderperiode 2027-2028. Damit bilden sie die Grundlage für die kommenden Förderentscheidungen.

Bevor Sie einreichen: Jetzt noch einmal genauer hinschauen

Neue Richtlinien bedeuten nicht nur neue Inhalte, sondern manchmal auch neue Anforderungen an die Einreichung selbst. Deshalb lohnt es sich, vor der nächsten Einreichung einen kurzen Blick auf die eigenen Stammdaten und Vorlagen im eRTR Portal zu werfen.

Sind die hinterlegten Stammdaten noch aktuell? Sind alle vertretungsbefugten Personen vollständig erfasst und die richtigen Ansprechpersonen hinterlegt? Vielleicht hat sich im Unternehmen inzwischen etwas verändert und Personen, die nicht mehr tätig sind, aber noch im System hinterlegt sind. 

Ein solcher Check klingt zunächst nach einem kleinen Schritt, kann aber gerade kurz vor einem Einreichtermin entscheidend sein.

Unser Tipp: Planen Sie ausreichend Zeit für die Dateneingabe ein und erledigen Sie die Aktualisierung Ihrer Stammdaten möglichst frühzeitig.


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