• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    14.08.2025
  • Kategorie
    Tätigkeitsbericht

Jahresbericht des österreichischen Koordinators für digitale Dienste 2024

Eine Hand hält ein Computer Tablet in horizontaler Position. Darüber schweben eine Reihe typischer Internet-Icons.
© iStock.com/ipopba

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) legt hiermit zum ersten Mal einen Bericht über ihre Tätigkeit als österreichischer Koordinator für digitale Dienste gemäß Art. 55 Digital Services Act (DSA) vor. Die Behörde wurde mit Inkrafttreten des Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G), BGBl. 182/2023, am 17.02.2024 als Koordinator für digitale Dienste gemäß Art. 49 Abs. 1 und 2 DSA iVm § 2 Abs. 1 KDD-G benannt. Durch dieses Gesetz wurde die Zuständigkeit der KommAustria im Bereich der Aufsicht digitaler Plattformen, wie zunächst durch die Novelle des AMD-G über Video-Sharing-Plattform Dienste im Jahr 2021, erweitert.

In diesem Jahresbericht wird ein Resümee über die ersten zwölf Monate der Arbeit der KommAustria als österreichischer Koordinator für digitale Dienste gezogen. In diesem Zeitraum gab es zahlreiche Errungenschaften bei der nationalen Umsetzung des DSA. Neben der Zertifizierung von sechs Trusted Flaggern und der RTR-Medien als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wurden zahlreiche Beschwerden bearbeitet und umfassende Informationsangebote für Anbieter und Nutzer geschaffen. Mit den in dieser Zeit erreichten Fortschritten bildet sich ein starkes Fundament für die Durchsetzung des DSA auf nationaler Ebene sowie international im Schulterschluss mit nationalen Partnern, der Zivilgesellschaft und der Europäischen Kommission.

Hinweis: Wir sind bemüht, alle unsere Inhalte barrierefrei darzustellen. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten beim Lesen des Berichts haben, geben wir Ihnen gerne Auskunft. Kontaktieren Sie uns dazu bitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer über die E-Mail-Adresse rtr@rtr.at.

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